Bei Projekt Restwert wurden die Geschäftsbedingungen bezüglich der Erwerbsverteilung zwischen Kunden und dem Projekt Restwert neu angepasst.
Das neue System
Künftig wird bei erfolgreichem Verkauf eines Artikels noch mindestens 50% dem ehemaligen Eigentümer ausbezahlt und Projekt Restwert behält 50% zur Unkostendeckung zurück. Sobald dieser Betrag allerdings CHF 50.- erreicht, erhält der ehemalige Eigentümer die übrigen Einnahmen.
Warum diese Änderung?
Grundsätzlich ist die Dienstleistung von Projekt Restwert kostenlos. Die Einnahmen dienen der Unkostendeckung wie etwa Gebühren seitens Online-Handelsplattform, Fixkosten, Infrastruktur und Verpackungsmaterial. (Das Projekt finanziert sich ergänzend durch die Sozialversicherungsbeiträge des Qualifizierungsprogramms). Um ihre Dienstleistungsqualität auch weiterhin sicherzustellen, ist das Team besonders bei Artikeln mit tiefen Verkaufspreisen darauf angewiesen, nicht in die roten Zahlen zu gelangen. Mit dem neuen Splitting von 50% bis CHF 50.– kann dies gewährleistet werden.
Was bedeutet das für den Kunden?
Es können nach wie vor alle Artikel bei Projekt Restwert vorbeigebracht werden und das Team holt das Bestmögliche für den Kunden raus. Wie obige Grafik zeigt, lohnt es sich allerdings insbesondere Artikel vorbeizubringen, welche höhere Verkaufswerte erzielen.
Weitere Informationen unter www.projekt-restwert.ch
